Liebe Tanzschaffende,
liebe Theaterschaffende,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Zeitraum 2016 bis 2021 ist es dem Kulturreferat möglich, erneute Aufführungsmöglichkeiten bereits über das Juryverfahren geförderter Tanz- und Theaterproduktionen in München zu unterstützen. Vorrangig für bereits geförderte Produktionen stehen außerdem zusätzliche Mittel für Kooperationen in München, regional und überregional zur Verfügung. Diese Zuwendungen werden auf dem Verwaltungsweg (d.h. ohne Juryverfahren) vergeben.
Für die Antragstellung und das Verfahren gelten die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Kulturförderungsmitteln der Landeshauptstadt München“. Die Förderung von Wiederaufnahmen in München wird prioritär bewilligt, wenn eine Einladung zu einem anschließenden Gastspiel vorliegt.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Antragsformular (für Projekte bis 10.000 Euro) (PDF, 129 KB)
Bestätigung des Spielorts und des Termins für die Wiederaufnahme in München
Bestätigung der auswärtigen Spielstätte bzw. Absichtserklärung des Kooperationspartners
Darstellung der mit dem Kooperationsprojekt verbundenen künstlerischen Zielsetzung
Darstellung des Koproduktionsanteils der auswärtigen Spielstätte
Darstellung der anfallenden Kosten (Ausgaben und Einnahmen)
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kulturreferat/Theater/Wiederaufnahme-Kooperationen.html
Bewerbungsschluss für die Antragsstellung dieser Förderungsmaßnahmen ist der
30.September 2016 (Poststempel).
Die Unterlagen sind zu senden an:
Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abt. 1 Darstellende Kunst
Burgstraße 4
80331 München