2010-xx-xx Bayern - Förderung Literaturprojekte
Auf Anfrage folgend Informationnen:
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auch in diesem Jahr [2010] gibt es wieder Fördermittel für Literaturpojekte.
Gefördert werden Veranstaltungen zur Literaturvermittlung sowie zum kreativen Schreiben (unter Anleitung von Autoren).
Einzellesungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Ein Zuschuss aus staatlichen Mitteln setzt voraus, dass der Maßnahme überregionale Bedeutung zukommt.
Indiz für die überregionale Bedeutung literarischer Veranstaltungen sind Zuschüsse des Landkreises und /oder des Bezirks.
Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Mittel vergeben werden, soweit die Veranstaltungen allein mit eigenen Mittel (Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring, Zuschüsse von Gebietskörperschaften) und ohne die Gewährung weiterer Zuschüsse nicht durchgeführt werden könnten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung.
Zuschussanträge können schriftlich und formlos vom Träger der Veranstaltung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden.
Dem formlosen Zuschussantrag sind ein Kosten- und Finanzierungsplan (mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Zuschüsse) sowie eine möglichst detaillierte Projektbeschreibung beizufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Hammig
Ministerialrätin
Bayerisches Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
80327 München
Tel.:089/2186-2341
Fax:089/2186-2842