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2010-01-15 sozialSPOTT von Gerd Hunger

in 2010 06.01.2010 11:56
von Forumsleitung • Forumsleitung | 2.035 Beiträge

sozialSPOTT
vom 15. Januar 2010
- A U S Z U G -

1. Künstlersozialabgabe
Ach, was muss man manches Mal lesen, z.b. zwischen Weihnacht und Neujahr in der "Berliner Morgenpost": "Künstlersozialkasse: Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160.000 Freiberufler (Künstler, Journalisten und Publizisten) gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit und sorgt für deren Alterssicherung". Im Original sind das sieben kurze Zeilen, zählen wir mal die Fehler:

1. Der "Beitragssatz" sinkt keineswegs, sondern die Künstlersozialabgabe. Das ist das, was Unternehmen an die KSK abführen, wenn sie "mehr als gelegentlich" selbständige KünstlerInnen und PublizistInnen beschäftigen und berechnet sich prozentual an den gezahlten Entgelten.

2. Die Künstlersozialversicherung schützt vor Krankheit im gleichen Maßen wie Schwarzrettichsaft gegen Beinbruch. Sie ermöglicht zu einem ermäßigten und bezuschussten Tarif KünstlerInnen und Publizistinnen lediglich die Krankenversicherung.

3. Vor allem schützt sie nicht vor Arbeitslosigkeit. Da sie eine Pflichtversichung für Selbstständige ist, wäre eine Arbeitslosenversicherung zwar wünschenswert, weil die Betroffenen oft erwerbslos werden; das hätte aber zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht in die Logik des deutschen Sozialversicherungsrechts gepasst.

4. Das Gesetz spricht nur KünstlerInnen und Publizistinnen, da JournalistInnen von letzterem nur eine Gruppe sind. Es wäre so, als stünde hinter Lebewesen in Klammern "Tiere, Frauen und Menschen".

5. Das hat mich schon immer aufgeregt wie z.B. das Wort Gesundheitsreform: Kann man Gesundheit reformieren? Also: Was ist Alterssicherung? Dass man sicher alt wird? Dass man im Alter gesichert ist? Z.B. vor Terror und Katastrophen? Und wie sicher sind Menschen heute materiell im Alter, die auf geringem Einkommensniveau sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen (haben)?

6. Der Beitrag der "Berliner Morgenpost" ist nicht in der Sylvesterausgabe erschienen.
2. Zuzahlungen
Nach Presseberichten beabsichtigen einige Krankenkassen, in 2010 zu dem seit Beginn 2009 einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag von den Versicherten (und nur von denen) Zuzahlungen zu erheben. Was geschieht mit denen, die über die KSK versichert sind? Darauf haben wir trotz mehrfachen Bemühens keine einheitliche Auskunft erhalten können.

3. Betrifft's jemanden?
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) steigt 2010 von 48.600 auf 49.950 ¤.Wer drei Jahre lang Einkommen über dieser Grenze hat, "darf" in die private Krankenversicherung (pKV) wechseln.

4. Oder das?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), das ist die Grenze, bis zu der maximal Beiträge gezahlten werden können, steigt in den alten Bundesländern von 5.400 auf 5.500 ¤, in den neuen von 4.550 auf 4.650 ¤. Damit steigt der Höchstbeitrag, der in die gRV gezahlt werden kann, auf 1.094,50 ¤ (bisher: 1.074,60) in den alten Bundesländern und in den neuen auf 925,35 ¤ (bisher: 905,45). Natürlich kann, wer kann, sich auch freiwillig in der gRV versichern mit bis zu 1.094,50 ¤; der freiwillige Mindestbeitrag liegt in "janz Deutschland" einheitlich bei 79,60 ¤ (alle Zahlen in diesem Teil betreffen den Monat!).

5. haben wir noch eine gute Nachricht
Ab 1. Januar 2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden. Das war bisher nur als Sonderausgabe bis zu einer relativ geringen Grenze möglich (Arbeitnehmer: 1.500, Selbstständige: 2.400 ¤). Die "Absetzbarkeit" gilt allerdings nur für die Ausgaben der Basisversorgung, nicht jedoch für zusatz- oder wahltarifliche Leistungen. Die Chefarztbehandlung im Einzelzimmer ist nicht absetzbar.

6. Und wenn alle Stricke reißen ...
... am Geldbeutel, hat ab Juli 2010 jeder bei seiner Bank das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto, auf dem 985,15 ¤ (mtl.) vor Pfändungen geschützt sind, auf die Gläubiger keinen Zugriff mehr haben. Bisher mussten Schuldner meistens über den mühsamen Weg einer Gerichtsentscheidung ihren Mindestselbstbehalt durchsetzen.

Gerd Hunger

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