Besserer Sozialschutz für Künstler: Zugang zu Arbeitslosengeld für überwiegend befristet Beschäftigte wird erleichtert
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Verbesserung der sozialen Sicherung von überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Film- und andere Kulturschaffende erhalten künftig leichter Zugang zum Arbeitslosengeld.
Das sieht eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zur Verbesserung der sozialen Sicherung von kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit vor,
die das Bundeskabinett beschlossen hat. Mit der Neuregelung zielt die Bundesregierung auf die spezifische Lage insbesondere von Schauspielerinnen und Schauspielern.
Sie reagiert auf veränderte Beschäftigungsformen und erkennt ein besonderes Schutzbedürfnis bestimmter Gruppen von Künstlern an. Die Arbeitslosenversicherung
wird aktuellen Entwicklungen angepasst und mit Augenmaß weiterentwickelt.
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Die Regelungen werden zunächst auf drei Jahre befristet und in dieser Zeit evaluiert.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Vollständige Pressemeldung im Anhang