2009-03-27 Ergebnisse Umfrage Arbeitslosenversicherung
Befragt wurden von Februar bis März 2009 480 darstellende Künstler per E-Mail in Bayern.
Geantwortet haben 71 ( 14,8%) der befragten Künstler.
Das sind 2,8% der (2500, Jahr 2008, Bayern) bei der Künstlersozialkasse als darstellenden Künstler Versicherten.
Ergebnisse
Umfrage Bayern Anzahl Aufrechterhaltung? Versichern?
Auswertung gesamt
Frage 1.
Würde die Aufrechterhaltung dieser Regelung für Sie eine Verbesserung Ihrer Lebenssituation darstellen?
Ja: 85%
Nein: 17%
Anmerkung zu Antwort "nein":
Ich erfülle die Voraussetzungen in der vorliegenden Form (12 Monate) nicht.
Frage 2.
Wären Sie bereit, sich freiwillig zu versichern, um in Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht ALG II oder Hartz-IV-Empfänger zu werden?
Ja: 85%
Nein: 14%
Anmerkung zu Antwort "nein":
Bin bereits in Rente.
Ich erfülle Voraussetzungen nicht.
Im Anhang die Ergbenisse im Detail.
U M F R A G E
Studie zur „Wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage von Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland“
Arbeitslosenversicherung auch für Selbständige im Bereich der Darstellenden Künste?
Seit dem 01.02.2006 gibt es die Möglichkeit, daß sich auch Selbständige in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern (§ 28a SGB III), sofern vorher während eines Angestelltenverhältnisses für 12 Monate Pflichtbeiträge in der Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung galt dies auch für Personen, die sich zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2006 selbstständig gemacht haben.
Die Regelung für langjährige Selbständige, die schon davor selbstständig tätig waren, wurde zurückgenommen. Diesbezüglich sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
Dies kann auch mit befristeter abhängig oder kurzfristiger Beschäftigung kombiniert werden und garantiert hier das Erreichen der Anspruchszeiten (laut der neuen Rahmenfristregelung 12 Monate innerhalb von 2 Jahren mit einem Anspruch auf 6 Monate ALG 1).
Der Gesetzgeber hat die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige zunächst bis Ende 2010 befristet. Was danach passiert, ist unklar. ver.di plädiert für die Weiterführung der Regelung und die Ausweitung der Möglichkeit auf alle Selbständige.
Selbständige die kein festes Arbeitsentgelt beziehen, konnten einen einkommensunabhängigen festen Monatsbeitrag von 20,50 (West) / 17,32 € (Ost) bezahlen, um sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf ALG 1 des gesetzlich festgelegten Durchschnittseinkommens zu sichern.
Dieses beträgt derzeit bei einer Hochschul-/Fachhochschul-Ausbildung höchstens 1378,20 € pro Monat.