Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) fördert professionelle Tanzprojekte in Bayern
Antragsfrist für Tanzproduktionen in 2020
15. Dezember 2019
Ab sofort bis zum 15. Dezember 2019 (Datum des Poststempels) können in Bayern ansässige Choreograf*innen und Veranstalter*innen eine finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.
Der BLZT fördert:
> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke heraus-ragender, bayernweit bedeutender Künstler*innen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)
Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiterbildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.
Informationen und Formulare zur Antragsstellung:
http://www.blzt.de/
Kontakt:
Alejandra Avila-Fischer
Tel 089 189 31 37 14
E-Mail info@blzt.de
www.blzt.de