Gastspielförderung
Tanz National & International
Koproduktionsförderung Tanz
Reminder Antragsfrist
1. Vergabe 2018
Antragsfrist 1. Vergabe
31. Januar 2018
(Datum des Poststempels)
Förderung von Tanzgastspielen in Deutschland
Das NPN fördert Gastspiele zeitgenössischer Tanzproduktionen in und aus Deutschland. Es richtet sich an freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, als Veranstalter agierende Kompanien und andere Kulturinstitutionen, die eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland präsentieren möchten. Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft können mit einer Zuwendung in Höhe von 25%, Veranstalter in privater Trägerschaft in Höhe von 35% der Gastspielkosten gefördert werden.
Gastspielförderung Tanz International
Die Gastspielförderung Tanz International soll den Austausch zwischen deutschen Künstlern und internationalen Veranstaltern anregen und die internationale Präsenz deutscher Tanzschaffender stärken. Sie richtet sich an Veranstalter im Ausland, die eine in Deutschland entstandene Tanzproduktion einladen möchten. Antragsteller sind die in Deutschland ansässigen Künstler.
Koproduktionsförderung Tanz
Die Koproduktionsförderung Tanz fördert die Entstehung neuer Tanzproduktionen. Die Produktion muss jedoch maßgeblich in Deutschland realisiert werden. Die Beteiligung eines ausländischen Partners als Koproduzent erhöht die Chancen auf Förderung, ist aber nicht zwingend erforderlich. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Einzelkünstler sowie Kompanien. Der Antragsteller muss ausführender Produzent sein. Gefördert werden maximal bis 50% der Gesamtkosten (i.d.R. zwischen 10.000,- und 50.000,- EUR).
Kontakt
NPN-Gastspielförderung Tanz National & International
Elisabeth Pilhofer
+49 89 189 31 37 50
e.pilhofer@jointadventures.net
NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Inga Kunz
+49 89 189 31 37 14
i.kunz@jointadventures.net