Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) fördert professionelle Tanzprojekte in Bayern
Antragsfrist für Tanzproduktionen in 2018 > 15. Dezember 2017
Ab sofort bis zum 15. Dezember 2017 (Datum des Poststempels) können in Bayern ansässige ChoreografenInnen und Veranstalter eine finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.
Der BLZT fördert:
> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke herausragender, bayernweit bedeutender KünstlerInnen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)
Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiterbildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.
Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.blzt.de.
Kontakt Administration:
BAYERISCHER LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT)
Lara Schubert
Zielstattstr. 10A
81379 München
Tel 089 189 31 37 16
E-Mail info@blzt.de