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2014-11-02 Fördermittel für junge Kulturinitiativen - Antragsfrist

in 2014 17.10.2014 09:31
von Pressestelle • Moderator | 901 Beiträge

Antragsfrist endet am 02. November 2014

Zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur
für junge Kulturinitiativen


Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die erste persönliche Erfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei viele – vor allem auch finanzielle Hürden überwinden müssen.

Mit seinem zusätzlichen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern.

Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen.

Wer kann Förderanträge stellen?
Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, können Fördermittel beantragen. Aus dem Antrag muss dabei erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.

Was wird gefördert?
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein HipHop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder eine Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Der kostenrelevante Start des Projektes darf nicht vor Mitte Januar 2015 liegen.

Wie können Förderanträge gestellt werden?
Anträge auf eine finanzielle Unterstützung müssen schriftlich erfolgen. Dafür gibt es einen gesonderten (schlanken) Antragsvordruck.

Wie viel Fördermittel können beantragt werden?
Die Fördermittel des Fonds sind auf bei diesem zusätzlichen Förderprogramm auf 2.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 50% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.

Stellen Sie einen Förderantrag und überzeugen Sie uns mit Ihrem Projekt!

Einsendeschluss für dieses zusätzliche Förderprogramm ist der 2. November 2014. Es gilt das Datum des Poststempels.

Eine Kuratoriumskommission des Fonds entscheidet Anfang Januar 2015 abschließend über die eingegangenen Anträge.

Nähere Informationen zur Ausschreibung und die Antragsvordrucke für die Mittelvergabe 2015 können über die Geschäftsstelle des Fonds oder über die Internet-Seite bezogen werden:
www.fonds-soziokultur.de


Fonds Soziokultur e.V.
Weberstraße 59a, 53113 Bonn
Telefon 02 28 / 97 144 790 - Telefax 02 28 / 97 144 799

Bonn, 17. Oktober 2014

Geschäftsstelle

Dr. Norbert Sievers
Klaus Kussauer
Andrea Weiss

Weberstraße 59a
53113 Bonn
Telefon 02 28/97 144 790
Telefax 02 28/97 144 799
info@fonds-soziokultur.de
www.fonds-soziokultur.de


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