Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Kunstbereich durch EU absolut inakzeptabel
Deutscher Kulturrat vehement gegen Aufforderung der EU-Kommission
Berlin, den 27.02.2012. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, lehnt die Forderung der EU-Kommission, in Deutschland den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke abzuschaffen, vehement ab. Wir appellieren an Finanzminister Wolfgang Schäuble, MdB, und Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB, sich für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Kulturbereich einzusetzen und der Bestrebung der EU-Kommission Einhalt zu gebieten.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht noch einmal die Bedeutung der Mehrwertsteuerermäßigungen für den Kulturbereich. Ihr Wegfall hätte äußerst negative Auswirkungen!
Der EU kommt in Fragen der Kulturpolitik eine subsidiäre Funktion zu. Insofern sollten auch Fragen der Mehrwertsteuer, insbesondere der Mehrwertsteuerermäßigungen, in der Hand der Mitgliedstaaten verbleiben, um kulturpolitische Maßnahmen ergreifen zu können. Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen gibt den Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, das ausdrückliche Recht kulturpolitische Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter in Deutschland ist eine solche Maßnahme.
Der Deutsche Kulturrat hat sich zuletzt 2011 in seiner Stellungnahme zum "Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer. Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem" dafür ausgesprochen, dass den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Mehrwertsteuer ein weit reichender Gestaltungsspielraum verbleiben sollte.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Das die Europäische Kommission den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in Deutschland abschaffen will, ist absolut inakzeptabel! Die negativen Auswirkungen auf den Kulturbereich wären drastisch. Jetzt liegt es in der Hand der deutschen Minister, dem folgenschweren Vorgehen der EU-Kommission einen Riegel vorzuschieben. Kulturpolitik gehört zum originären Zuständigkeitsbereich der EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, dürfen deshalb in ihren Möglichkeiten durch Steuerpolitik Kultur zu fördern und zu unterstützen, nicht behindert werden. Dies wird noch einmal deutlich durch die 2007 von der Europäischen Union sowie den Mitgliedsstaaten ratifizierten UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bestärkt."
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission gelangen Sie unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...&guiLanguage=en
Zur Stellungnahme "Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer" gelangen Sie unter http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2064&rubrik=4